| CGPT zum endgültigen Urteil über den Postmindestlohn |
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| Donnerstag, 28. Januar 2010 | |
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Das Urteil vom 28. Januar 2010 des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig zur Allgemeinverbindlichkeit des Postmindestlohns konnte nicht überraschen. Bereits in zwei Vorinstanzen wurden rechtliche Bedenken gegen die allgemeinverbindliche Verordnung des Mindestlohn-Tarifvertrages mit dem Arbeitgeberverband Postdienste e.V. für die gesamte Branche festgestellt. Die Pressemitteilung der Christlichen Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation zu dieser Entscheidung zum download: |
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