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CGPT zum endgültigen Urteil über den Postmindestlohn PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 28. Januar 2010
Das Urteil vom 28. Januar 2010 des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig
zur Allgemeinverbindlichkeit des Postmindestlohns konnte nicht überraschen.
Bereits in zwei Vorinstanzen wurden rechtliche Bedenken gegen die
allgemeinverbindliche
Verordnung des Mindestlohn-Tarifvertrages mit dem Arbeitgeberverband Postdienste
e.V. für die gesamte Branche festgestellt.
Die Pressemitteilung der Christlichen Gewerkschaft Postservice und
Telekommunikation zu dieser Entscheidung zum download: CGPT-Pressemitteilung zur Entscheidung des BVerwG zum Postmindestlohn CGPT-Pressemitteilung zur Entscheidung des BVerwG zum Postmindestlohn (15.94 Kb)
 
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